Flexible Abrechnung für Ihr Event



Wir bieten Ihnen bei der Toilettenbetreuung zwei bewährte Abrechnungsmethoden an. So finden wir für jede Veranstaltung – vom kleinen Vereinsfest bis zur großen Gewerbeschau – die passende Lösung




 


Option 1: 

Abrechnung auf Stundenlohn 🕒


Die klassische, transparente Lösung für volle Planbarkeit.


Bei dieser Option berechnen wir die Toilettenbetreuung basierend auf der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.


  • Feste Kalkulation: Der Stundensatz wird im Vorfeld fest vereinbart.
  • Volle Transparenz: Sie zahlen punktgenau für die Präsenzzeit unserer Mitarbeiter vor Ort.


    Klare Kostenstruktur:
    Ideal für Firmen-Events oder Veranstaltungen mit festem Budgetrahmen, bei denen die Gäste nicht zusätzlich belastet werden sollen.


Option 2: 

Abrechnung auf Trinkgeldbasis 🐷


Die kosteneffiziente Lösung mit Absicherung für den Veranstalter.


Hierbei wird die Reinigung nicht über einen reinen Stundenlohn, sondern über ein individuelles, auf Ihr Event zugeschnittenes Pauschalangebot abgerechnet.

  • Sicherheit durch Pauschale: Dieses Angebot dient als kalkulatorische Absicherung, da die freiwillige Zahlungsbereitschaft der Besucher schwanken kann.
  • Orientierung für Gäste: Um den Besuchern die Entscheidung zu erleichtern, hängen wir an den Toilettenanlagen dezente Trinkgeldlisten mit empfohlenen Beträgen aus.
  • Faire Refinanzierung: Das gesammelte Trinkgeld fließt direkt in die Deckung der Einsatzkosten (Lohn, Material, Anfahrt). Eine etwaige Differenz zum Pauschalangebot wird am Ende einfach über den Veranstalter ausgeglichen.




Gerne beraten wir Sie persönlich, welches Modell für Ihre erwartete Besucherzahl am sinnvollsten ist.


Warum wir auf Freiwilligkeit setzen: 

Rechtliche Sicherheit für Ihr Event


Die kostenlose Bereitstellung von Sanitäranlagen ist für Veranstalter heute mehr als nur ein Service – sie ist eine rechtliche Notwendigkeit. 

Mit unserem Modell der freiwilligen Trinkgeldbasis schützen wir Sie als Veranstalter vor rechtlichen Risiken:


  • Keine versteckten Gebühren: Laut aktueller Rechtsprechung (z. B. Kammergericht Berlin, Az. 5 UKl 15/25) dürfen für zahlende Gäste keine verpflichtenden Zusatzgebühren für Grundbedürfnisse wie Toilettennutzung erhoben werden.
  • Einhaltung des Gaststättenrechts: In vielen Bundesländern (wie RLP) ist die Schankerlaubnis an die Bereitstellung kostenfreier Toiletten gebunden. Ein verpflichtendes Entgelt könnte Ihre Konzession gefährden.
  • Höhere Gästezufriedenheit: Indem wir auf den "Zahlzwang" verzichten und stattdessen auf Transparenz und Qualität setzen, vermeiden wir Frust am Einlass und fördern die positive Wahrnehmung Ihres Events.


Unser System der "Trinkgeld-Richtlinie" kombiniert das Beste aus beiden Welten: 

Ihre Gäste fühlen sich wertgeschätzt und nicht bedrängt, während die Kosten für Reinigung und Personal fair und rechtssicher refinanziert werden.



Aktuelles Versäumnisurteil v. 08.09.2025 - 5 UKl 15 25
Laut aktueller Rechtsprechung (z. B. Kammergericht Berlin, Az. 5 UKl 15/25) dürfen für zahlende Gäste keine verpflichtenden Zusatzgebühren für Grundbedürfnisse wie Toilettennutzung erhoben werden
kg-berlin-versaumnisurteil-v.-08.09.2025-5_ukl_15_25_gek.pdf (249.84KB)
Aktuelles Versäumnisurteil v. 08.09.2025 - 5 UKl 15 25
Laut aktueller Rechtsprechung (z. B. Kammergericht Berlin, Az. 5 UKl 15/25) dürfen für zahlende Gäste keine verpflichtenden Zusatzgebühren für Grundbedürfnisse wie Toilettennutzung erhoben werden
kg-berlin-versaumnisurteil-v.-08.09.2025-5_ukl_15_25_gek.pdf (249.84KB)
 
 
 
 
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