Die Putzbrummer
Toilettenbetreuung | Unterhaltsreinigung | Winterdienst

Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

Bei Auftragserteilung werden die nachfolgenden Angaben für alle Auftraggeber Vertragsbestandteil.


§ 1 Vertragsgegenstand


1. Die Putzbrummer – Toilettenbetreuung & Hausmeisterservice, im Folgenden Die Putzbrummer genannt, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.


2. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Die Putzbrummer in Textform bestätigt werden.

3. Die Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und in Textform anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Die Putzbrummer bedarf es nicht.

4. Die Putzbrummer arbeiten als selbständiges unabhängiges Unternehmen. Sie sind bemüht, entsprechend der Aufgaben und Terminvorgaben des Auftraggebers, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Auftraggebers, insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter, in jeder möglichen Form zu vertreten.


§ 2 Leistungsbeschreibung, Leistungsumfang, Auftragserteilung


1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.


2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt die Firma Die Putzbrummer hinsichtlich ihrer Mitarbeiter selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

3. Es steht der Firma Die Putzbrummer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein.

4. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme (Angebot)  welches durch die Firma Die Putzbrummer ausgestellt wird zustande.

4.1. Ist der Firma Die Putzbrummer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages tatsächlich nicht möglich, so hat sie den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

4.2. Die Firma Die Putzbrummer stellt die zur Leistungserbringung nötigen Gerätschaften, Material und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Material verfügt, es sei denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

4.3. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in  Textformer Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrages wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von der Firma Die Putzbrummer bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.


§ 3 Pflichten, Erfüllungsgehilfen


1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Die Putzbrummer rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen fristgerecht zukommen zu lassen.

2. Die Putzbrummer sind verpflichtet, die Leistung entsprechend den vertraglich vereinbarten Vorgaben unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 4 termin- und fachgerecht zu erbringen.

2.1. Der Auftraggeber stellt der Firma Die Putzbrummer die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Mittel wie Wasser, elektrische Energie, Papierhandtücher (Sondermaß) und Toilettenpapier (Jumbo/Großrolle), sowie die für die Unterbringung der Reinigungsmittel und -geräte erforderlichen verschließbaren Räume, Schränke o.ä. unentg. zur Verfügung.

2.2. Der Auftraggeber verschafft den Mitarbeitern der Firma Die Putzbrummer freien Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten. Er trifft die notwendigen organisatorischen und ggf. baulichen Maßnahmen, um die Firma Die Putzbrummer in die Lage zu versetzen, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Hierzu zählt auch die Sicherstellung des Zugangs ihrer Mitarbeiter zum Reinigungsobjekt und das Verschließen des Reinigungsobjektes nach Beendigung der jeweiligen Tätigkeit.

2.3. Vor Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter der Firma Die Putzbrummer in sämtliche vorhandene, für die Auftragsausführung relevante, technische Einrichtungen des Auftragsobjektes und in die Gesamtanlage einzuweisen, sowie jegliche mögliche Gefahrenquelle ausdrücklich zu beschreiben.

3. Die Putzbrummer sind nicht verpflichtet, jeden Auftrag höchstpersönlich auszuführen. Sie ist berechtigt, sich der Hilfe von Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sie sichert dabei eine sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung sowie die fachliche Qualifikation ihrer Erfüllungsgehilfen zu. Vertragspartner verbleibt jedoch auch in diesem Fall Die Putzbrummer.

4. Die Putzbrummer erbringen ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als selbständige Unternehmerin.

5. Für den Fall ihrer Verhinderung wird Die Putzbrummer den Auftraggeber hiervon unverzüglich unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung in Kenntnis setzen.


§ 4 Termine


1. Verbindliche Terminabsprachen sind in Textform festzuhalten beziehungsweise von Die Putzbrummer in Textform zu bestätigen.

2. Befindet sich Die Putzbrummer in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Clean Service Dahl GmbH in Textform eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3. Beendet der Auftraggeber vertraglich vereinbarte Aufträge über einmalige Dienstleistungen nach Vertragsschluss aber vor Leistungsbeginn, nachfolgend als Stornierung bezeichnet, so bleibt es Die Putzbrummer vorbehalten, Stornierungskosten zur Kompensation des Erfüllungsschadens zu verlangen. Im Falle der Geltendmachung durch Die Putzbrummer wird die Höhe der Stornierungskosten sich in Abhängigkeit der Kurzfristigkeit vor dem geplanten Leistungsbeginn bemessen. Es bleibt dem Auftraggeber nachgelassen, Die Putzbrummer gegenüber den Nachweis zu führen, dass der tatsächlich entstandene Schaden kleiner als die Stornierungskosten ausgefallen ist.


§ 5 Vorzeitige Auflösung


1. Die Putzbrummer sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

1.1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird;

1.2. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Firma Die Putzbrummer weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Firma Die Putzbrummer eine taugliche Sicherheit leistet;

1.3. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Die Putzbrummer fortgesetzt, trotz in Textformer Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.


§ 6 Entgelt, Preisanpassungen


1. Der Auftraggeber zahlt der Firma Die Putzbrummer nach Erbringung der jeweiligen im Einzelauftrag definierten Leistung den Rechnungsbetrag vor Ort, solang schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

2. Mit dem Entgelt sind sämtliche Leistungen von Die Putzbrummer aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag abgegolten. Dies gilt auch für sämtliche Ansprüche der von Die Putzbrummer zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen eingesetzten Personen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Anspruch der  Firma Die Putzbrummer für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Putzbrummer sind berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

3. Sofern die Honorierung der Firma Die Putzbrummer nicht zusätzlich und in Textform geregelt ist, wird die erbrachte Leistung durch Die Putzbrummer nach Zeitaufwand auf Stundenbasis und der anfallenden Auslagen, rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Beauftragung abgerechnet.

4. Die Putzbrummer sind in jedem Fall berechtigt, Vorauszahlungen und auch angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. Bis zur Bezahlung der jeweiligen Vorschussrechnung oder Abschlagsrechnung durch den Auftraggeber ist die Firma Die Putzbrummer berechtigt, ihre vertraglich geschuldete Leistung einzustellen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages fortzusetzen.

5. Alle Leistungen der Firma Die Putzbrummer, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Firma Die Putzbrummer erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

6. Vereinbarte Sonderleistungen bzw. zusätzliche Leistungen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

7. Die Firma Die Putzbrummer ist berechtigt, die Preise nach pflichtgemäßem Ermessen anzupassen. Dies gilt insbesondere bei Erhöhung der tariflichen Entgelte der Mitarbeiter sowie bei einer Erhöhung der Materialkosten.
Die Preisanpassung muss für den Kunden zumutbar sein und ist spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mitzuteilen.
Das Recht zur Preisanpassung gilt nicht bei Einzelaufträgen innerhalb der ersten 2 Monate nach Vertragsabschluss.


§ 7 Geheimhaltungsverpflichtung


1. Die Firma Die Putzbrummer verpflichtet sich, über alle ihr in Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen oder bekannt werdenden vertraulichen Informationen und insbesondere über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers (insbesondere Vertragsbeziehungen, Abschlüsse, Geschäfte oder besonderen Angelegenheiten des Auftraggebers) absolute Verschwiegenheit zu bewahren.

2. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auf sämtliche Mitarbeiter, Beauftragte und sonstige Erfüllungsgehilfen der Firma Die Putzbrummer ohne Rücksicht auf die Art und rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit.


§ 7a Datenschutz


1. Die Putzbrummer, Tannenstr. 16, 57537 Wissen erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. 


Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:
Die Putzbrummer
vertreten durch die Geschäftsführung
Tannenstr. 16
57537 Wissen


§ 8 Elektronische Rechnungsübermittlung


1. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden per E-Mail im PDF Format übersandt.


§ 9 Haftung

1. Die Firma Die Putzbrummer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldungsunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Firma Die Putzbrummer ausschließlich nach den Vorschriften des Produktionshaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Firma Die Putzbrummer in demselben Umfang.

2. Die Firma Die Putzbrummer haftet nicht für Schäden welche durch dritte entstehen.


§ 10 Schlussbestimmungen


1. Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Firma Die Putzbrummer. Die Putzbrummer sind allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diese zuständiges Gericht geltend zu machen.

3. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.



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